ZAHNEXTRAKTION
In manchen, glücklicherweise nur sehr seltenen, Fällen muss ein Zahn auch mal gezogen werden. Wenn zum Beispiel ein erheblicher Platzmangel besteht oder extreme Fehlstellungen vorhanden sind, die nicht mit den üblichen kieferorthopädischen Behandlungen korrigiert werden können, dann entscheidet sich Frau Dra. Adriana Weiss für eine Zahnextraktion. Dies geschieht aber immer nur nach einer sorgfältigen Untersuchung und nur in dem Fall, dass ein Behandlungserfolg mit anderen Mitteln nicht zu erreichen ist.
Weiterhin gibt es Umstände, in denen eine Zahnextraktion sinnvoll und erforderlich ist:
• ein stark mit Karies befallener Milchzahn gefährdet die Zahngesundheit des noch nicht durchgebrochenen Zahns.
• ein Weisheitszahn, der nicht durchgebrochen ist, entzündet sich
• Zahnlockerung infolge eines Unfalls oder einer Parodontitis
• ein kranker Zahn mit Kieferzysten

KIEFERCHIRURGIE
Im Zuge der kieferorthopädischen Behandlungen sind manchmal zusätzliche kieferchirurgische Maßnahmen vonnöten. Ein häufig durchgeführter Eingriff ist zum Beispiel die Erweiterung der Gaumennaht, damit der Oberkiefer gedehnt wird und mehr Platz für die Zähne bietet. Weisheitszähne müssen häufig operativ entfernt werden, da sie nicht durchbrechen oder der Patient weist Zähne mit schrägen Wurzeln auf, die herausoperiert werden müssen. In manchen Fällen bricht ein Zahn nicht von selbst durch. Dann muss in diesem Bereich das Zahnfleisch und der Kiefer eröffnet werden, damit der Zahn im Anschluss mit Hilfe einer festen Zahnspangenapparatur in seine korrekte Position gebracht werden kann. In gravierenderen Fällen muss der Kiefer operativ verlagert werden: dabei wird das Knochengewebe durchtrennt und künstlich fixiert, damit eine Verschiebung erzeugt werden kann. Sobald eine korrekte Stellung des Kiefers gegeben ist, können die Schrauben und Platten wieder operativ entfernt werden.