Ob das Excimerlaser-Verfahren beim Patienten angewendet werden kann, ist insbesondere vom Radius der Hornhaut abhängig. Bei einer vorliegenden Kurzsichtigkeit darf der Radius der Hornhaut nicht mehr als 9,5 mm abgeflacht werden, weil es ansonsten zu Komplikationen bei der Benetzung des Auges führt. Im Falle von Weitsichtigkeit muss die Endkurve der Hornhaut mindestens 7 mm haben, da ansonsten Blendungsprobleme eintreten. Bei Kurzsichtigkeit ist es daher möglich, bis zu 10 Dioptrien und im Fall von Weitsichtigkeit bis zu 6 Dioptrien zu korrigieren. Eine Hornhautverkrümmung kann bei bis zu 5 Dioptrien behandelt werden. Das Excimerlaser-Verfahren existiert bereits seit 15 Jahren und steht für einen sehr großen Fortschritt im Bereich der Qualitätsstandards. Der Eingriff wird in der Augenklinik & Gemeinschaftspraxis Dr. Krumeich unter Einsatz des Flying-Spot-Lasers sehr genau und präzise durchgeführt. Als Resultat der Behandlung wird fast immer der Normalbereich erreicht. Dadurch ist der Patient nicht mehr auf Sehhilfen angewiesen. Im Idealfall ist die Sehschärfe sogar noch besser als die vorherige mit Brille und Kontaktlinsen. Dieses großartige Ergebnis ist durch die Berücksichtigung der individuellen Beschaffenheit der Hornhaut möglich. Auch ist es möglich nach der Behandlung, wenn nötig, in individuellen Sitzungen noch Nachbesserungen vorzunehmen. Immer wieder gibt es Patienten, bei denen man schon vor dem Eingriff Abweichungen von der idealen Oberfläche der Hornhaut feststellt. Etwa 15 Prozent der Patienten in der Augenklinik und Gemeinschaftspraxis Dr. Krumeich in Bochum sind von dieser Abweichung betroffen. In diesen Fällen wird die sogenannte Wellenfront-Technik angewendet, welche speziell für diese Problematik entwickelt wurde. Für weitere Informationen oder bei Rückfragen zum dem Excimerlaser-Verfahren kontaktieren Sie bitte die Augenklinik und Gemeinschaftspraxis Dr. Krumeich in Bochum. Ein passender Termin ist einfach und unkompliziert am Telefon vereinbart.