Der Vorbeugung (Prophylaxe, Prävention) von Prozessen, die zu Krankheiten an Zähnen oder Parodontium (Zahnhalteapparat) führen könnten beziehungsweise bereits entstandene krankhafte Störungen verschlimmern könnten, kommt in der Zahnmedizin weiter Raum zu.

Dabei kommen bezogen auf die zu betroffenen Personenkreise verschiedene Bezeichnungen zur Anwendung. Vorbeugungsmaßnahmen, die sich nicht auf Einzelpersonen (Individualprophylaxe), sondern auf Gruppen beziehen, werden unter der Bezeichnung „Gruppenprophylaxe“ begrifflich zusammengefasst. Hier wird wiederum zwischen „kollektiver Prophylaxe“ und „semikollektiver Prophylaxe“ unterschieden. Bei der kollektiven Prophylaxe geht es um Präventions-Maßnahmen, die die die gesamte Bevölkerung eines Landes oder einer Region betreffen. Dazu zählen zum Beispiel staatliche Regelungen der Trinkwasser-Fluoridierung, flächendeckende Informationspolitik oder Pflichtvorsorgeuntersuchungen. Als „semikollektiv“ bezeichnet werden Maßnahmen, die sich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen beziehen, wie zum Beispiel Grundschüler, Militärangehörige oder Einwanderer.

Bezogen auf die Art der Prophylaxe wird vor allem zwischen intensivprophylaktischen und basisprophylaktischen Maßnahmen unterschieden. Basisprophylaktisch sind für die alltägliche Mundhygiene und Zahnpflege allgemein empfohlene Vorgehensweisen wie das morgendliche und abendliche Zähneputzen, der Verzicht auf ein Übermaß an zucker- und säurereicher Nahrung, der Einsatz von Zahnseide und regelmäßige zahnärztliche Kontrollen. Von „Individualprophylaxe“ ist dann die Rede, wenn spezielle Vorbeugungsvorgaben bei Personen mit besonderen Erkrankungsrisiken angezeigt sind.

In Hinsicht auf die zu verhindernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen insbesondere der Karies- und Parodontal-Prophylaxe große Bedeutung zu. Wegen des häufig gemeinsamen Ursachen-Zusammenhangs von Karies (Zahnhartgewebe-Erkrankungen) und Parodontitis und Parodontose (Entzündung beziehungsweise Schwund im Zahnapparat-Bereich) wird Karies- und Parodontal-Prophylaxe im Wesentlichen als Gesamtheit gesehen. Hier kommt es vor allem auf die Verhinderung von Plaque und Zahnstein an. Zentral sind dabei entsprechend zielgerichtete Maßnahmen der Mundhygiene.

Neben der Zahnpflege gehört auch die Prothesenhygiene zum Bereich der Mundhygiene. Durch gründliches tägliches Zahn- und Zahnfleischputzen kann die Grundlage gelegt werden, das Ziel zu erreichen, die Mundhöhle von Speiseresten und den sich ständig neu bildenden Biofilm auf den Zähnen (Plaque) zu befreien, um so Karies- und Parodontal-Erkrankungen sowie den lästigen Mundgeruch zu verhindern. Auch wird durch gute Mundhygiene der Erfolg von Zahnfüllungen und anderer zahnmedizinischer Restaurationen unterstützt.

Die Effektivität des Zähneputzens kann durch qualitativ hochwertige Zahnbürsten und -Putzmittel, durch Mundsprays, Zahnseide und Mundhöhlenspülungen sowie durch die fachliche Einführung in die Zahnreinigungstechnik verbessert werden. Dabei sollten die Betroffenen sich nicht von den zahlreichen unterschiedlichen Zahnputz-Varianten verwirren lassen. Eine Londoner Universitäts-Studie stellte 2014 fest, dass sich die empfohlenen Zahnputztechniken häufig von Land zu Land unterscheiden. Was die Wirksamkeit anbetrifft, gibt es, so die britische Studie, allerdings keinen Unterschied bei den einzelnen Techniken, soweit sie sich an einige Grundregeln halten. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung eines 45-Grad-Winkels beim Ansetzen der Zahnbürste.
Ferner ist eine besonders gründliche Reinigung des Übergangsbereichs von den Zähnen zum Zahnfleisch von entscheidender Bedeutung für den Putzerfolg. Auch sollte nicht vergessen werden, nicht nur die Kau- und Außenflächen der Zähne bei der Reinigung zu berücksichtigen, sondern auch die Innenseiten.

Beachtet werden sollte auch die Regel, die Zähne nach dem Genuss von leicht säurehaltiger Nahrung (Obst, Fruchtsäfte, Zitronenlimonade, etc.) nicht unmittelbar zu putzen. Durch die Säure wird der Zahnschmelz minimal angeätzt und könnte in diesem Zustand durch die mechanischen Einwirkungen der Zahnbürste geschädigt werden. Es sollte deshalb den durch Fluorid-Ionen ausgelösten Remineralisations-Prozessen am Zahnschmelz genügend Zeit gegeben werden, sich zu entfalten, bevor die Zähne geputzt werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Mund nach dem Genuss von zucker- und säurehaltigen Lebensmitteln stets mit Wasser auszuspülen, um so die Keimflora und den Säuregehalt in der Mundhöhle zu vermindern.

Selbst bei gründlicher Zahnpflege gelten regelmäßige Zahnreinigungen durch zahnmedizinisches Fachpersonal als unbedingt notwendig, um kleinste Speisereste zu entfernen und Zahnsteinbildungen wirksam zu begegnen. Als Faustregel werden Zahnreinigungstermine im Abstand von sechs Monaten empfohlen.

Neben den im Vordergrund stehenden gesundheitlichen Positiv-Effekten sind regelmäßige Zahnreinigungstermine auch die Voraussetzung für ein ästhetisches Erscheinungsbild. Die allgemein angestrebte hell-weiße Zahnfarbe kann in der Regel durch Zähneputzen und Profi-Zahnreinigung im Zuge der Beseitigung von Zahnbelägen gewährleistet werden. In Fällen von intrinsischer Zahnverfärbung („innere Zahnfarbe“) durch entwicklungs-, unfall- oder alterungsbedingte Einlagerungen im Zahnhartgewebe reichen diese Maßnahmen allerdings in der Regel nicht mehr für eine Aufhellung aus. Unter Umständen können hier Bleaching-Verfahren hilfreich sein. Allerdings haben diese Verfahren nur bei gesunden Zähnen Aussicht auf Erfolg.

Eine deutsche Mundgesundheitsstudie ergab 2005, dass der Bewusstseins-Stand in der Bevölkerung die Notwendigkeit gründlicher Mundhygiene betreffend durchaus ausbaufähig zu sein scheint. Lediglich drei Viertel der Kinder putzten sich danach 2005 zweimal am Tag die Zähne. Bei Jugendlichen sowie bei Erwachsenen im Alter bis zu 65 Jahren lagen die Werte für regelmäßige Zahnhygiene auf ähnlichem Niveau. Erschreckend, dass lediglich 60 % der Senioren zweimal täglich Mundhygienemaßnahmen durchführten oder durchführen ließen.