Das schmerzhafte Großzehengrundgelenk ist ein sehr oft anzutreffendes Beschwerdebild im Rahmen der fußchirurgischen Sprechstunde. Zu den häufigsten Ursachen dieser Symptomatik gehört eine Arthrose dieses Gelenkes. Dabei führt ein zunehmender Verschleiß des Großzehengrundgelenkes zu einer sehr schmerzhaften Einsteifung im Gelenk, die als „Hallux rigidus“ bekannt ist.

Typische Symptome éines Hallux rigidus sind Schmerzen beim Fußabrollen, eine Gelenkschwellung und zunehmende Bewegungseinschränkungen, während die Ursachen der Entstehung beim Hallux rigidus nicht eindeutig bekannt sind. Man geht nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Medizin von einer erblichen Disposition inklusive bestimmter anatomischer Varianten aus. Darüber hinaus verursachen vor allem Gelenkverletzungen beziehungsweise die starke Überbeanspruchung des Gelenkes Veränderungen des Gelenkknorpels.

Beim Fortschreiten der krankhaften Veränderungen durch den Hallux rigidus entwickeln viele der Patienten eine Arthrose im Großzehengrundgelenk des anderen Fußes. Hiervon sind Frauen häufiger als Männer betroffen. Um die Diagnose zu sichern, sind standardisierte Röntgenbilder erforderlich. Diese zeigen deutlich das Ausmaß an arthrotischen Veränderungen, die auf diese Weise sicher zu beurteilen sind. Der Arzt kann daraufhin eine Stadieneinteilung vornehmen.

Die Behandlung eines Hallux rigidus kann per Einlagenversorgung und Schuhzurichtung erfolgen, in einigen Fällen ist eine Operation erforderlich. Das hängt vor allem von der Form der verbundenen Arthrose ab. Bei nur leichtem Beschwerdeverlauf genügt die Einlage, die eine Versteifung im Vorfußbereich bewirkt. Ähnlich wirkt eine Schuhzurichtung, bedarfsweise können zusätzlich Medikamente (NSAR) eingenommen oder in das Gelenk injiziert werden. Konservative Therapiemaßnahmen bessern allerdings lediglich die Symptomatik und verzögern den Verlauf. Sollten die Beschwerden weiter fortbestehen, sind operative Therapieansätze unumgänglich. Deren Verfahren wird sorgfältig dem Ausmaß der Arthrose angepasst, das durch das Röntgenbild festgestellt wurde. Das Beschwerdebild des Patienten indiziert ebenfalls das passende Verfahren.

Sollte bislang nur eine mäßige Arthrose vorliegen, wird sich der Arzt für gelenkerhaltende Eingriffe entscheiden. Dabei werden schmerzhafte knöcherne Anbauten am Gelenk operativ entfernt, das Gelenk kann damit entlastet werden. Bei weiter fortgeschrittener Arthrose gilt die Arthrodese (Gelenkversteifung) als bewährtes Verfahren. Viele Patienten befürchten dadurch Funktionseinschränkungen, das ist aber nur selten der Fall. Vielmehr fallen die Ergebnisse überwiegend sehr gut aus. Eine weitere Option wäre die Endoprothese für das Großzehengrundgelenk, die allerdings bislang noch keine guten Langzeitergebnisse vorzuweisen hat.