Die Augen sind im modernen Leben immer mehr gefordert, und das gleichermaßen im Beruf, dem Straßenverkehr oder der Freizeit. Die über die letzten Jahrzehnte vollzogenen Veränderungen im privaten und beruflichen Umfeld haben zwar zu weniger körperlichen Tätigkeiten geführt, jedoch sind die Anforderungen an Konzentration und Informationsaufnahme über die Augen stark gestiegen. Bei der Bildschirmarbeit tragen die Augen die hauptsächliche Verantwortung und sollten daher auch besonders geschützt werden, damit die Sehschärfe und die Gesundheit der Augen auf Dauer nicht beeinträchtigt werden.
Bei einer regelmäßigen Tätigkeit am Bildschirm kann die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme darstellen, die gesundheitliche Risiken erkennen und Schäden verhindern hilft. Abhängig von der Dauer und Intensität der Bildschirmarbeit können unter Umständen verschiedene Symptome entstehen, wie beispielsweise Brennen und Tränen der Augen, Doppelbilder oder Flimmern. Auch Kopfschmerzen und Fehlhaltungen können im Zusammenhang durch ein nicht ausreichend ergonomisch gestaltetes Arbeisumfeld entstehen.
Wenn ein Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Arbeit einen Bildschirmarbeitsplatz benötigt, dann muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung anbieten, soweit es vom Arbeitnehmer gewünscht wird. Dabei wird zuerst eine Anamnese vom Arzt erstellt, bei der Informationen über Gesundheitsbeschwerden gesammelt und ausgewertet. Ein Sehtest misst die Sehschärfe, das räumliche Sehen, die Stellung der Augenachsen, den Farbsinn und das zentrale Gesichtsfeld.
Die Bescheinigung über das Ergebnis kann an den Arbeitgeber weitergereicht werden, jedoch fallen diese selbstverständlich unter die ärztliche Schweigepflicht. Bei festgestellten Beschwerden werden nachfolgende Untersuchungen veranlasst.