Eine Röntgenuntersuchung bezeichnet ein bildgebendes Verfahren, das vom Physiker Wilhelm Conrad Röntgen im Jahre 1896 entdeckt worden ist. Es ist eine Methode, die es erlaubt, den Körper zu durchleuchten und so Strukturen im Inneren des Körpers, insbesondere die Knochenstrukturen, besonders gut darzustellen. Später wurde auf der Basis des Röntgens auch die Computertomographie entwickelt.
Beim Vorgang des Röntgens werden elektromagnetische Wellen erzeugt, die nach dem Entdecker als Röntgenstrahlen bezeichnet werden. Diese werden in Richtung des Röntgenfilms ausgerichtet, auf den sie treffen, nachdem sie den zu untersuchenden Körperteil durchdrungen haben. Mittlerweile hat der Röntgenfilm größtenteils ausgedient und ist durch die digitalen Medien ersetzt worden. Das Prinzip ist jedoch immer noch das gleiche.
Die Entstehung eines Röntgenbildes beruht auf dem physikalischen Prinzip, dass unterschiedliches Gewebe die Röntgenstrahlen unterschiedlich stark absorbiert. Knochengewebe absorbiert sie zum Beispiel sehr stark, Weichteile wesentlich schwächer. Daher wird das Bild unterschiedlich von den Röntgenstrahlen geschwärzt. Es entsteht also sozusagen ein Negativbild.
Die Problematik beim Röntgen ist, dass diese elektromagnetischen Strahlen beim Durchdringen des Gewebes in der Lage sind, dieses zu beeinflussen: sie können negativ geladene Teilchen aus Atomen oder Molekülen entfernen, so dass positiv geladene Teilchen entstehen. Im menschlichen Gewebe können auf diese Weise nachhaltige Schäden entstehen. Insbesondere zeigen Röntgenstrahlen eine starke Wirkung auf das Genom der Zellen, so dass die Struktur der Basenpaare in der DNA durch das Herauslösen von negativ geladenen Teilchen verändert wird. Daher wird die Indikation für eine Röntgenuntersuchung in der Praxisklinik Orthopädie in Aachen streng in jedem Fall streng gegen die Risiken abgewogen.
Glücklicherweise verfügt der Körper über ein Reparatursystem, das die Fehler erkennt und die Schäden behebt. Daher sind geringe Strahlendosen unbedenklich. Erst wenn das Gewebe höheren Dosen ausgesetzt ist, wird eine Reparatur nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sollte bei jeder Röntgenuntersuchung die Indikation, also die Heilanzeige, beachtet werden, durch die eine Röntgenuntersuchung gerechtfertigt wird. Außerdem benötigen die modernen digitalen Röntgengeräte, die in der Praxisklinik Orthopädie in Aachen zum Einsatz kommen, eine wesentlich niedrigere Strahlendosis, als es früher der Fall war und die Bilder werden wegen der modernen Software-Unterstützung sogar wesentlich schärfer und damit einfacher zu deuten.