Welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden und welche vom Paar selbst getragen werden müssen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuerst einmal kommt es auf die Versicherung an.
Ist das Paar gesetzlich krankenversichert, dann übernimmt die GKV die Hälfte der Kosten, vorausgesetzt die Partner sind verheiratet und über 25 Jahre alt. Der Mann sollte 50 und die Frau 40 Jahre nicht überschreiten. Es werden bis zu drei Behandlungszyklen auf Antrag bezuschusst. Vor der Behandlung muss daher ein Behandlungsplan durch den behandelnden Arzt erstellt werden, der dann bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Seit Anfang 2012 steuern einige Krankenkassen sogar einen höheren Betrag bei, dies sollte im Einzelfall mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
Anders verhält es sich wenn der Patient privat versichert ist. Die Private Krankenversicherung beteiligt sich normalerweise zu 100 Prozent an den Kosten. Sogar wenn der Partner bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, werden alle Kosten für beide Partner übernommen. Als Bedingung wird nur genannt, dass die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung bei mindestens 15 % liegen müssen, unabhängig von Alter oder Familienstand.
Ist das Paar gemischt versichert, das heißt einer ist bei der gesetzlichen und der andere bei der privaten Krankenversicherung, wird nach dem “Verursacherprinzip” gehandelt. Je nach dem welche Behandlungen in Frage kommen, ermittelt Dr. Palm gerne zusammen mit dem Patienten den bestmöglichen Weg und ist auch bei der Ausstellung eines Attestes oder beim Ausfüllen des Antrags behilflich.

